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Industrieunternehmen: Umbau und/oder Neubau – Was müssen Sie bei der Energiebeschaffung beachten?

Neubau

Neben dem üblichen Stress und den Angelegenheiten, die bei einem Hallenumbau oder Neubau zu bewerkstelligen sind, bleibt die Strombeschaffung/Gasbeschaffung häufig unberücksichtigt. Aber auch hier besteht Handlungsbedarf, der im Idealfall im Vorfeld berücksichtigt und geklärt werden sollte, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Bei Umbau: Lieferanten Verbrauchs- und Leistungsveränderung mitteilen

Bei einem Umbau in Ihrem Unternehmen sollte geprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen eine wesentliche Verbrauchs- oder Leistungsveränderung mit sich führen oder der Netzanschluss verlegt wird. Ist dies der Fall gilt es den Lieferanten bzw. Netzbetreiber, so früh wie möglich über die geplante Veränderung zu informieren. So umgeht man etwaige im Vertrag festgehaltene Mitteilungspflichten, welche bei Nicht-Erfüllung Schadensersatzansprüche nach sich ziehen können. Zum anderen kann der Lieferant so frühzeitig notwendige Schritte für eine reibungslose Belieferung ohne die überteuerte Grund- und Ersatzversorgung in die Wege leiten.

Gerne zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten auf und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Bei Neubau: Wechsel von Baustromzähler zu regulärem Zähler abpassen

Während der Bauphase erfolgt die Belieferung i. d. R. über einen Übergangszähler (Baustromzähler) des Netzbetreibers. Der Baustrom stellt eine vorübergehende Stromversorgung dar, solange noch kein herkömmlicher Hausanschluss besteht. Der Baustromzähler entfällt, sobald der endgültige Stromzähler/Gaszähler gesetzt wird. Hier sollte bereits vor dem Wechsel auf den endgültigen Zähler die Belieferung geklärt und für den endgültigen Zähler ein entsprechender Stromliefervertrag/Gasliefervertrag mit dem gewünschten Lieferanten abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass der teure Baustrom nicht zwingend bis zum Ende der Bauphase genutzt werden muss, sondern eben nur, bis das Gebäude elektrifiziert wurde. Für den auf den Baustrom folgenden Stromliefervertrag/Gasliefervertrag ist es wichtig, das zukünftige Verbrauchsverhalten so gut wie möglich einzuschätzen, um die Risikoaufschläge des Lieferanten aufgrund der Unsicherheit im Abnahmeverhalten zu reduzieren. Hier bieten sich besondere Belieferungsverträge an, die Ihnen optimale Preise bieten, trotz Unsicherheiten im künftigen Verbrauchsverhalten. Gerne lösen wir das für Sie.

Sobald der Termin für die Umstellung auf den endgültigen Stromzähler/Gaszähler feststeht, sollte dieser dem Lieferanten mit den Zählerdaten mitgeteilt werden. So kann er alle notwendigen Schritte für die Belieferung schnellstmöglich (ggf. ab dem Tag der Inbetriebnahme) in die Wege leiten, um die Belieferung über die Grund- und Ersatzversorgung zu umgehen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Energiebeschaffung für Ihren Neubau.

Generell: Netzbetreiber und Lieferanten informieren und Möglichkeiten prüfen

Grundsätzlich empfiehlt es sich bei einem umfassenden Umbau als auch Neubau sowohl den zuständigen Netzbetreiber als auch den aktuelle und/oder gewünschten Lieferanten so früh wie möglich über geplante Maßnahmen zu informieren und die Möglichkeiten zu prüfen. Nur so umgeht man eine etwaige Versorgung über die teure Grund- und Ersatzversorgung oder Schadensersatzanforderungen aufgrund versäumter Mitteilungspflichten.

Gerne prüfen wir für Sie, welche Möglichkeiten Sie bei Ihrem Bauvorhaben im Bereich der Energiebeschaffung haben und unterstützen Sie bei der Umsetzung, sodass Ihre Belieferung optimal sichergestellt ist.

first energy ist Ihr Energie- und Nachhaltigkeitsdienstleister seit 2001. Wir sind für unsere Gewerbe- und Industriekunden bundesweit tätig. Werfen Sie hier einen Blick auf die Stimmen zufriedener Kunden.

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Eva Kohlhausen

Eva Kohlhausen
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