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Hohe Stromrechnung trotz Lockdown
Geschlossene Läden oder eine reduzierte Produktion sind in diesen Wochen nichts Ungewöhnliches. Doch während damit der Stromverbrauch sinkt ist die Monatsrechnung trotzdem ähnlich hoch. Warum?
Hintergrund Strompreiszusammensetzung:
Der Strompreis setzt sich aus 3 Kostenblöcken zusammen.
1. Der Börsenhandelspreis pro Kilowattstunde
2. Die Netzentgelte in Cent pro kWh und Euro pro KW Leistung
3. Den Steuern und Abgaben
Der Leistungspreis wird trotz geringem Verbrauch weiter berechnet
Einige Preisbestandteile der Netzentgelte, wie der Grund- oder Messpreis sowie der Leistungspreis werden unabhängig vom Verbrauch zu einem Zwölftel des Jahresbetrages in Rechnung gestellt.
Besonders der Leistungspreis schlägt hier überproportional durch. Er wird vom Netzbetreiber für die höchste gleichzeitig entnommene Leistung des Kunden innerhalb eines Jahres erhoben und kann je nach Spannungsebene und Netzbetreiber bis zu 130 €/kW/Jahr betragen. So macht dies bei einer Jahreshöchstlast von 1.000 kW bereits rund 11.000 € pro Monat aus. Dieser anteilige Leistungspreis wird in jedem Monat nach der bisherigen Höchstlast des Jahres abgerechnet und sorgt damit trotz eines geringeren Monatsverbrauches in der aktuellen Rechnung für verhältnismäßig hohe Kosten. Eine regelmäßige und automatische Rechnungskontrolle hilft Ihnen, nicht zu viel zu bezahlen und den Überblick über Ihre Kosten zu behalten.
Achtung Vertragsklauseln: Auf Mehr- / Mindermengenregelungen achten!
Noch immer werden Regelungen zu Mehr- und/oder Mindermengen (sogenannten take-or-pay-Regelungen) in Verträgen vereinbart. Damit wird sichergestellt, dass Schäden die aus zu starken Verbrauchsabweichungen entstehen können, eine Abrechnungsgrundlage haben.
Was bedeutet das für den Kunden?
Eine übliche Regelung ist ein Toleranzband von 20%. Das bedeutet, dass Abweichungen der geplanten Verbrauchsmenge um 20% ohne Auswirkungen für den Kunden bleiben. Ist die Abweichung größer, kann der Lieferant die sich daraus ergeben Kosten an den Kunden weiterleiten. Das bedeutet im schlechtesten Fall, das Ihnen Kosten für nicht genutzten Strom entstehen. Diese ergeben sich aus den Preisdifferenzen an den Energiebörsen, wenn ein Lieferant überschüssigen Strom verkaufen muss und dafür, aufgrund des Preisverfalls an der Börse, weniger bekommt als ursprünglich bezahlt. Genau diese Situation liegt aktuell vor. Durch die Corona-Krise sind die Energiebörsenpreise eingebrochen, da der gesamte Strombedarf um rund 7% gesunken ist. Es handelt sich also um tatsächliche Kosten des Lieferanten, die Ihnen weiterbelastet werden.
Prüfen Sie Ihre Lieferverträge auf solche Klauseln oder nutzen Sie unsere Unterstützung dazu. Gemeinsam lassen sich sicher Lösungen finden.
Ihre Rechnung erscheint Ihnen zu hoch? Ihre Vertragsbedingungen sind unverständlich? Gerne klären wir, welche Regelungen bei Ihnen vereinbart wurden und inwieweit die gestellten Rechnungen korrekt sind. Kommen Sie hierzu einfach auf uns zu.
Eva Kohlhausen
Telefon: 05605 93928-11
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