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Jetzt noch §19-Umlage für 2019 reduzieren – Frist: 31.03.2020
Für die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (§19-Umlage) gelten für Verbrauchsmengen über 1 Mio. kWh reduzierte Umlagesätze! Seit Jahren wurde bei Erreichen der Verbrauchsmenge die ermäßigten Umlagesätze automatisch abgerechnet. Seit 2017 passiert dies hingegen nicht mehr! Eine Meldung an Ihren Netzbetreiber ist notwendig.
Wie profitiere ich von der reduzierten §19-Umlage?
Um von dem reduzierten Umlagesatz für die §19-Umlage rückwirkend für 2019 zu profitieren, müssen Sie Ihre selbstverbrauchte sowie weitergeleitete Strommenge aus 2019 bis zum 31.03.2020 bei Ihrem Netzbetreiber melden. Haben Sie selbst dafür keine Kapazitäten frei, übernehmen wir diese Aufgabe gerne für Sie. Wenn Sie sich bin zum 29. Februar melden bezahlen Sie nur 55 Euro pro Abnahmestelle, bei einer Beauftragung vom 1-23.März wird lediglich 79 Euro pro Abnahmestelle fällig.
Wie sieht die Meldung an den Netzbetreiber aus?
Hierzu gibt es keine spezielle Vorgabe, sodass das Vorgehen bzgl. der Meldung über die selbstverbrauchten und weitergeleiteten Strommengen von Netzbetreiber zu Netzbetreiber variiert. Gerne prüfen wir für Sie, wie die Meldung an Ihren Netzbetreiber vorgenommen werden muss.
Was kann ich durch die reduzierte §19-Umlage sparen?
Sollten Sie die Meldung nicht vornehmen, entgehen Ihnen für 2019 Reduzierungen i. H. von 2.550 € für jede Mio. kWh oberhalb des Verbrauches von 1. Mio. kWh. Je nach Vorgehensweise und Abrechnungsart des Netzbetreibers kann bei Nicht-Meldung sogar eine Nachforderung des Betrages erfolgen.
Gibt es weitere Reduzierungsmöglichkeiten im Strombereich?
Ja, auch für die KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage gelten für Verbrauchsmengen über 1 Mio. kWh reduzierte Umlagesätze! Die Reduzierung der KWKG-Umlage sowie Offshore-Netzumlage erfolgt allerdings nur noch für stromkostenintensive Unternehmen über einen Begrenzungsbescheid gem. der besonderen Ausgleichsregelung (EEG-Begrenzungsbescheid). Gerne prüfen wir Ihre Möglichkeiten.
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Wer unterstützt mich bei der Reduzierung der §19-Umlage?
Gerne unterstützen wir Sie im Bereich der Meldung und nehmen diese fristgerecht und gem. den Vorgaben Ihres Netzbetreibers für Sie vor. Sprechen Sie uns hierzu einfach an. first energy ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Energie und Nachhaltigkeit. Wir sind seit 2001 als Energiedienstleister bundesweit für unsere Kunden tätig. Handeln Sie jetzt und reduzieren sie die §19-Umlage.
Unser Angebot für Sie:
Beauftragung bis 29. Februar 2020: 55 € pro Abnahmestelle
Beauftragung 01.-23. März 2020: 79 € pro Abnahmestelle
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Ihre Ansprechpartnerin
Eva Kohlhausen
Telefon: 05605 93928-11
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