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Plötzliche versteckte Strom- oder Gaspreiserhöhung
Sie kümmern sich nicht oder kaum um Ihren Strompreis, haben aber das Gefühl, dass der Strompreis oder Gaspreis ständig erhöht wird? Besonders für Unternehmen und Gewerbe kann eine Strom- oder Gaspreiserhöhung schnell sehr teuer werden. Hier lohnt es sich genau aufzupassen und ggf. schnell zu wechseln. Voraussetzung dafür ist aber, dass man über die Preiserhöhung auch in angemessenen Maßen informiert wird. Dazu hat nun das Oberlandesgericht Köln ein für Verbraucher - ob Privat- oder Unternehmenskunde - wichtiges Urteil gefällt.
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Rechtsstreit zwischen Verbraucherzentrale NRW und einem Energieversorger entschieden, dass die Strompreiserhöhung nicht versteckt in einer E-Mail erfolgen darf.
Was hatte der EnergieVersorger gemacht?
In einer Mail an den Kunden mit dem Betreff „Aktuelles zu Ihrem Energieliefervertrag" gab es einen Fließtext mit einem Hinweis auf die als Anlage beigefügte Rechnung. In der Anlage auf einer der hinteren Seiten war schließlich der Punkt „Erhöhung Ihres Strompreises" zu finden. Unter dieser Überschrift wurden dann die neuen Arbeits- und Grundpreise mitgeteilt. Ein Vergleich zu den bisherigen Preisen unterblieb.
Wie hat das Oberlandesgericht Köln entschieden?
Das OLG Köln hat entschieden, dass der Stromlieferant gegen das Transparenzgebot gem. §41 Abs.3 EnWG verstoßen habe, indem er die einzelnen Preisbestandteile und deren Änderung nicht dargestellt habe. EnergieVersorger seien nach dem Transparenzgebot dazu verpflichtet, den Kunden rechtzeitig und auf transparente und verständliche Weise über Vertragsänderungen zu informieren. Das sei nicht gegeben, wenn die Vertragsänderungen im Anhang auf einer Seite versteckt vorzufinden seien.
Was bedeutet das für mich als Strom- oder Gaskunde:
Da das Problem der versteckten Strompreiserhöhung ein Problem von SLP-Verträgen ist, betrifft es bei Strom in erster Linie Privat- und Kleinunternehmen. Bei Gas ist die Verbrauchsgröße mit bis zu 1,5 GWh (1.500.000 kWh) relativ groß und hierbei können auch größere Unternehmen betroffen sein. Prüfen Sie also, ob Sie davon betroffen sind! Besonders bei Gaskunden sind schlechte Bedingungen und unfaire Aktivitäten von EnergieVersorgern auch im gewerblichen Umfeld zu finden. Seien Sie misstrauisch bei Lieferanten, die mit besonders tollen Rabatten und Zugaben auf Wechsel-Portalseiten auf sich aufmerksam machen! Vertrauen Sie auf first energy – denn wir bieten Ihnen Schutz durch geprüfte Lieferanten und geprüfte Verträge – auch für SLP-Verträge.
Sie sind Unternehmenskunde und haben das Gefühl zu viel für Energie zu bezahlen? Dann sprechen Sie uns an. Ob EnergieBeschaffung am Termin- oder Spotmarkt oder Rechnungsprüfung – wir sind für Sie in Ihren EnergieFragen da und das seit 2001.
Eva Kohlhausen
Telefon: 05605 93928-11
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