Der first energy Blog zu Energie- und Nachhaltigkeitsthemen
Jede achte Stromrechnung ist falsch - Stromrechnung prüfen!
„Ist meine Stromrechnung korrekt?", fragen sich viele Verbraucher. Ein Blick auf die teilweise sehr komplexen Rechnungen genügt nicht, um sie in ihrer Ganzheit zu verstehen. Aber es lohnt sich besonders für Unternehmen ihre Stromrechnungen zu überprüfen oder die Überprüfung einem Energiedienstleister wie first energy zu überlassen! „Denn wer die Zeit investiert und seine Rechnungen prüft, kann am Ende Geld sparen!" so Markus Barella, Geschäftsführer von first energy.
EnergieRechnungen sind in der Regel kompliziert und auf Anhieb schwierig zu verstehen. Häufig bleibt undurchsichtig, wie der Verbrauch berechnet wurde und wie die Forderungen zustande kommen. Eine Rechnungserklärung seitens der Versorger bleibt aus und vielen Unternehmen fällt es schwer, nachzuvollziehen, ob alle Rechnungsbestandteile richtig berechnet wurden.
Welche wichtigen Informationen enthält die Stromrechnung?
Neben aktuellen Kontaktdaten, enthält eine Stromrechnung u. a. Vertragsbestimmungen wie z. B. den Energiepreis oder die Laufzeit des Stromvertrages, die Rechnungsdaten, die Preise des Netzbetreibers, die Konditionen der Steuern und Abgaben, den Stromverbrauch oder die Stromkennzeichnung (Strom aus erneuerbaren Energien oder Kernkraft). Fehlt ein Punkt auf Ihrer Stromrechnung, lohnt es sich einmal nachzufragen. Schließlich brauchen Sie diese Angaben, um nachzuvollziehen, ob Ihre Rechnung korrekt ist.
Viele Fehler lassen sich vermeiden - Stromrechnung prüfen!
Zu den offensichtlichen Fehlern einer Stromrechnung zählen:
- Falsche Kundendaten
- Falsche Zählernummer sowie
- Falscher Zählerstand
Was sollte man bei der Stromabrechnung prüfen?
Man sollte die Vertragskonditionen, die korrekte Abrechnung der Netznutzungsentgelte sowie Steuern und Abgaben prüfen.
Worauf Sie bei der Rechnungsprüfung immer achten sollten:
- Jedes Jahr ändern sich die Steuern und Abgaben. Sie sollten daher Anfang des Jahres prüfen, ob Ihr Versorger Ihnen die neuen Steuern und Abgaben richtig in Rechnung stellt.
- Sind die Verbrauchsmengen korrekt?
- Stimmen die Vertragskonditionen?
- Stimmt der Zählerstand?
- Stimmt die Zählernummer?
first energy fasst für Sie alle Steuern und Abgaben in einer Übersicht zusammen. Da es ein aufwändiger Prozess sein kann, wenn man die Stromrechnung prüfen will, besprechen wir gerne mit Ihnen, wie Sie Transparenz über Ihre Energieverbräuche und Kosten erhalten und wie eine standardisierte Rechnungsprüfung mit automatischer Rechnungskorrektur Ihre internen Abläufe enorm entlastet und dabei die Kosten senkt.
Der Stromverbrauch oder die Leistung kommen mir so hoch vor?
Ein Kostenanstieg kann diverse Ursachen haben. Vielleicht haben Sie mehr Strom verbraucht, vielleicht wurde Ihnen aber auch der falsche Tarif berechnet oder eine falsche Kundennummer zugewiesen. Dies zu prüfen, ist Aufgabe von first energy. „Als EnergieExperten kümmern wir uns umfassend um unsere Kunden", so Markus Barella. „Wir prüfen die Rechnungen, stehen aber auch bei einem Versorgerwechsel oder anderen Energiethemen dem Kunden kontinuierlich zur Seite." Haben Sie eine monatliche Abrechnung, können Sie Ihren Verbrauch am besten anhand der Auswertung des Lastganges kontrollieren. Ihre Lastgangdaten können Sie bei Ihrem Lieferanten anfragen oder über ein Online-Portal einsehen. Solch ein Energiemonitoring ist ein wirkungsvolles Instrument, um seine Rechnung zu überprüfen, aber auch um einen Einblick in die eigene Verbrauchsstruktur zu erhalten. Nur so kann man Lastspitzen, welche die Kosten in die Höhe treiben, vermeiden. Haben Sie Interesse Ihre Energiedaten im Griff zu haben? Melden Sie sich bei uns und wir implementieren mit Ihnen gemeinsam ein Messdatenmanagement, damit Sie einen Überblick über Ihre Verbrauchsdaten haben.
Wie kann uns first energy bei der Überprüfung unserer Stromabrechnung unterstützen?
first energy entlastet Unternehmen vollumfänglich bei der aufwändigen Rechnungsprüfung. Wir prüfen, ob Ihre Energierechnung stimmt, damit Sie nicht mehr zahlen müssen, als Ihrer Strom bzw. Gaslieferung entspricht. Wir klären auf, warum Ihre Strom- oder Gasrechnung höher ist als im vorherigen Jahr und kontrollieren, ob die Beträge stimmen und alle notwendigen Informationen auf Ihrer Energierechnung enthalten sind. Bei Fehlern übernehmen wir die Klärung mit Ihrem EnergieVersorger und geben die Stromabrechnungen fachlich frei.
Unsere Unterstützung im Überblick:
- Anfordern und Auswertung Ihrer monatlichen Lastgangdaten
- Prüfung Ihrer Energierechnung:
- Verbrauchsabgleich/-kontrolle gem. Lastgang
- Leistungsabgleich/-kontrolle gem. Lastgang
- Überprüfung des Arbeitspreises
- Prüfung der Netzentgelte
- Prüfung der Steuern, Abgaben und Umlagen auf Aktualität allg. Vollständigkeit
- Rückmeldung mit inhaltlicher Freigabe der Rechnung
- Information über Korrekturbedarf
- Veranlassung von Korrekturrechnungen
- Prüfung der korrigierten Rechnungen
- Rückmeldung mit inhaltlicher Freigabe der Rechnung (ggf. erneute Korrektur)
Wann bekomme ich meine Stromrechnung?
Häufig kommen die Stromjahresrechnungen im Januar oder Februar. Es gibt aber keine einheitliche Regelung, daher können sie auch später im Jahr eintrudeln. Wichtig ist: Ihre Stromrechnung muss spätestens sechs Wochen nach dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt bei Ihnen eingehen. Falls dies nicht passiert, sollten Sie den Missstand schriftlich anmahnen. „Mein Tipp: Prüfen Sie die monatlichen Rechnungen stichprobenartig. Die Prüfung der Jahresendrechnung sollte dann aber gründlich zusammen mit der Verbrauchsanalyse des Kalenderjahres erfolgen", rät Markus Barella von first energy.
Lassen Sie Ihre Rechnung von unseren Experten prüfen – wir haben seit 2001 Erfahrung in der Rechnungsprüfung und finden auch die Fehler Ihrer Stromrechnung. Haben Sie Interesse an anderen Energiethemen wie Energiemanagement, Energieeinkauf oder Energieerzeugung durch PV - wir sind Ihr kompetenter Partner. Sprechen Sie uns an.
Möchten Sie über aktuelle Energiethemen weiterhin informiert werden, erhalten Sie hier unseren kostenlosen Enerige- & Nachhaltigkeitsnewsletter.
Ihre Ansprechpartnerin für ein kostenfreies Erstgespräch und ein unverbindliches Angebot:
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