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Die EU Kommission hat neue EU-Schwellenwerte zum Jahreswechsel bekanntgegeben

Schwellenwerte spielen eine wichtige Rolle im öffentlichen Vergabewesen, also auch bei kommunaler Energiebeschaffung. Ab 1.1.2020 wird es – turnusmäßig nach zwei Jahren – wieder neue EU-Schwellenwerte geben.

 

Die EU-Schwellenwerte bestimmen, ab wann eine Pflicht besteht eine Ausschreibung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft (TED – europaweite Ausschreibung) zu veröffentlichen oder auf nationaler Ebene durchzuführen.

 

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Die europaweite Ausschreibung findet dann Anwendung, wenn der Schwellenwert überschritten wird.

 

Die Schwellenwerte sind in einzelne Bereiche aufgeteilt:


– Bauaufträge
– Liefer- und Dienstleistungsaufträge
– Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Sektoren
– Liefer- und Dienstleistungsaufträge von obersten und oberen Bundesbehörden

Folgende Schwellenwerte gelten ab dem 01.01.2020 für alle Vergabeverfahren:

schwellenwerte

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Energiebeschaffung – von der Vorbereitung einer Energieausschreibung, über die Durchführung bis zur Nachbereitung stehen wir Ihnen als kontinuierlicher Ansprechpartner zur Seite. Wir kennen uns mit den geltenden Rechtsnormen für Energiebeschaffungen aus, da wir schon vielen Gemeinden und öffentlichen Auftraggebern den passenden Energievertrag vermittelt haben. Werfen Sie einen Blick auf unsere Referenzliste.

 

Mit first energy wird Ihre Energiebeschaffung professionell und rechtssicher durchgeführt. Wir unterstützen Sie bei der Energiebeschaffung z.B. für ihre Stadt, Gemeinde oder Landkreis. Aber auch auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune oder klimaneutralem öffentlichen Unternehmen